Warum CORTA
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Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Logo CORTA

Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

Transfer einer Geschäftsidee/eines immateriellen Wirtschaftsguts in ein Unternehmen

Nicht selten haben insbesondere Existenzgründer eine zündende Geschäftsidee für die Entwicklung eines innovativen Produkts oder für der Erbringung interessanter Dienstleistungen am Markt. Der Transfer dieser „Ideen“ in ein Unternehmen, um Investoren zu gewinnen und Kapital für die Entwicklung zur Marktreife zu gewinnen, kann auf verschiedene Weisen erfolgen mit jeweils unterschiedlichen steuerlichen Implikationen und Folgen.

Zunächst: Gründung eines Einzelunternehmens

Der Ideenentwickler könnte zunächst ein Einzelunternehmen (wegen § 152 UmwG muss dieses e.K. sein) gründen und dieses auf eine entweder noch zu gründende oder bereits bestehende GmbH gegen Erhöhung des Stammkapitals ausgliedern. Durch diesen umwandlungsrechtlichen Mechanismus gehen sämtliche – auch immateriellen – Assets auf die Gesellschaft automatisch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über, ohne dass stille Reserven aufgedeckt werden müssen.

Beteiligung von Investoren

Investoren können sich nun entweder direkt an dieser Gesellschaft beteiligen oder es wird eine weitere Gesellschaft gegründet, an die die – immateriellen – Assets überlassen werden (Miete/Pacht/Lizenz).

 

Die Beteiligung der Investoren kann über eine #Kapitalerhöhung bewirkt werden oder alternativ über einen Verkauf von Anteilen des Ideenentwicklers an die Investoren. So oder so kommt man aus steuerlichen Gründen aber nicht umhin, die Assets durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer/Gutachter bewerten zu lassen, um insbesondere Schenkungssteuern zu vermeiden.

Herausforderung: Hinreichend konkrete Geschäftsidee

Problematisch ist es, wenn die Geschäftsidee noch nicht hinreichend konkret ist. Bei einer "bloßen" Geschäftsidee handelt es sich grundsätzlich nicht um ein selbstständiges überlassungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut. Wenn zusätzlich oder alternativ eine „Know-How-Vergütung“ an den Ideenentwickler gezahlt werden soll, der in der Gesellschaft Gesellschafter-Geschäftsführer ist, muss auch immer an verdeckte Gewinnausschüttungen gedacht werden.

Für die Bewertung einer Geschäftsidee bedarf es u.a. mindestens einer hinreichend konkreten Beschreibung, worin die Geschäftsidee besteht und wie diese umzusetzen ist.

Aktualisiert am Gesellschaftsrecht Steuerrecht
Dr. Tracy Schüler