Warum CORTA
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Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

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Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

Garantien einer Aktiengesellschaft bei Kapitalerhöhungen für Investoren

Anwalt für Aktienrecht

Garantien der AG selbst, welche diese im Rahmen von Kapitalerhöhungen abgibt, sind oft für die neu hinzukommenden Investoren wertlos.

An wachsenden oder zu restrukturierenden Unternehmen beteiligen sich Investoren i.d.R. nicht mittels eines Anteilskaufs, sondern im Wege einer Bar- oder Sachkapitalerhöhung.

Dabei wird oft das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen, damit neue Investoren als Aktionäre hinzukommen können. Die Investoren geben ihr Geld in die AG, wollen sich aber nicht ohne Sicherheit hieran beteiligen

Das Beteiligungskapital fließt bei Kapitalerhöhungen in das Vermögen der AG.

In der Praxis drängen die Investoren daher oft auf die Abgabe von Garantien, insbesondere zu

  • den Verhältnissen des Unternehmens und
  • den Werten der übernommenen Aktien.

 

Diese Garantien werden oft von der AG abverlangt.

 

Doch nützen dem Investoren diese Garantien etwas?

 

Die Antwort unserer Anwälte lautet: Nach unserer Auffassung "Nein".
 

 

 

 

 

 

Die Rechtsanwälte von CORTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Anwälte von CORTA sagen: Garantien der Aktiengesellschaft selbst nützen den Investoren wenig.

Es muss immer das Verbot der Einlagenrückgewähr des § 57 AktG bedacht werden. Dieses Verbot greift auch bei etwaigen Zahlungen der Aktiengesellschaft auf Garantieverletzungen.

 

Denn mit der Zahlung der AG auf eine Garantieverletzung findet ein Kapitalrückfluss an den (Neu-)Aktionär statt.

Veranlasst der Vorstand der AG Zahlungen auf eine Garantieverletzung, findet ein Kapitalrückfluss an den (Neu-)Aktionär statt.

Dies kann sogar soweit gehen, dass der Vorstand sich persönlich haftbar macht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Neuaktionär seiner Rückzahlungspflicht nach § 62 AktG nicht nachkommt.

 

Hinzukommt, dass in der Garantieleistung der AG auch eine Ungleichbehandlung der Aktionäre erblickt werden kann.

 

Und nun? Welche Alternativen zu Garantiezusagen gibt es für den Investor?

 

 

 

Hier ein beispielhafter Überblick:

 

 

Eine Lösung kann ggf. erreicht werden, indem der Investor mehrere Kapitalerhöhungsrunden durchläuft und sein Investment dabei von dem Erreichen bestimmter Meilensteine abhängig macht.

 

Neudeutsch nennt man dies auch: Staged Financing.

 

Daneben wäre es denkbar, dass die übrigen Aktionäre Garantien abgeben (ob sie das tun, ist allerdings fraglich).

 

Was kann der Investor noch tun?

 

Er könnte der Gesellschaft neben der Einlage zunächst auch ein Darlehen gewähren, welches auch in ein schuldrechtliches Aufgeld umgewandelt werden kann, wenn sich dessen Erwartungen an die Gesellschaft erfüllen.

 

Problem erkannt, Gefahr gebannt.

Einfach die Anwälte von CORTA fragen.

 

Aktualisiert am Gesellschaftsrecht
Dr. Tracy Schüler