Debt Push Down bei der Unternehmensbeteiligung unter Kreditaufnahme
Anwalt Gesellschaftsrecht, Anwalt Steuerrecht
Der Debt Push Down kommt vor allem bei fremdfinanzierten Unternehmens- bzw. Anteilskäufen zum Einsatz.
Ziel ist es, das Target mit der Erwerbsfinanzierung statt den Investor (oft Private Equity) zu belasten, sodass von der Zielgesellschaft die aufgenommenen Kredite bedient und Zinsen gezahlt werden, ohne eine Ausschüttung veranlassen zu müssen.
Bei einer Kredittilgung mit ausgeschütteten Gewinnen müsste nämlich gut versteuertes Geld benutzt werden.
Durchsetzen lässt sich dies aber in der Regel dann nicht, wenn der Investor lediglich eine Minderheitsbeteiligung erwirbt.
Kein Interesse des Mehrheitsgesellschafters
Warum sollte denn auch der Mehrheitsgesellschafter zustimmen, dass "seine" Gesellschaft den Kapitaldienst für den Neugesellschafter/Investor leistet?
Hier wäre dem Investor der Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung anzuraten, mit der er sich zumindest feste Gewinnausschüttungen sichert.
Wie kann der Debt Push Down umgesetzt werden?
Durch
- Begründung einer Organschaft mit der Erwerbsgesellschaft als Organträger,
- Verschmelzung der Erwerbsgesellschaft auf die Zielgesellschaft oder andersherum,
- Formwechsel der Zielgesellschaft und ggf. folgender Anwachsung,
- Umhängen der Fremdfinanzierung z.B. auch durch eine befreiende Schuldübernahme durch das Target.

Folge einer körperschaftsteuerlichen Organschaft ist, dass das Einkommen des Targets dem Organträger zugerechnet wird.
Die Besteuerung erfolgt also insgesamt und „einheitlich“ beim Organträger.
So können dann grundsätzlich auch die Zinsen, die aufgrund der Erwerbsfinanzierung anfallen, bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden.
Bei der Verschmelzung der Erwerbsgesellschaft auf das Target besteht aber ggf. die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn ein Schuldenüberhang besteht, die in der Übernahme der Verbindlichkeiten der „Mutter“ ohne Gegenleistung gesehen werden könnte.
Ein Schuldenüberhang besteht, wenn das zu Buchwerten bewertete Vermögen des Targets nicht den Betrag der übernommenen Verbindlichkeiten erreicht.
In der Variante des Formwechsels wird das Target in eine GmbH & Co. KG umgewandelt.
Die Erwerbsgesellschaft tritt dabei als GmbH hinzu.
Da bei der KG das Transparenzprinzip gilt, kommt es bei der gesondert und einheitlichen Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG im Prinzip zu einer „Verrechnung“ des Zinsaufwandes mit den Erträgen des Targets.
Wie Sie sehen, kann bei derlei Gestaltungen das Steuerrecht nie außer Acht gelassen werden. Wenn Sie an einem Unternehmenskauf beteiligt sind und hierfür eine Erwerbsfinanzierung aufnehmen, sollten Sie prüfen, ob und wie Sie die entsprechenden Belastungen ggf. steueroptimal verlagern könnten.
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