Warum CORTA
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Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Logo CORTA

Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

Fünf Gründe für die Abgabe von Patronatserklärungen


 

Patronatserklärungen sind Unterstützungserklärungen, die grundsätzlich von einer Konzernmutter als Patronin in den Angelegenheiten ihrer Konzerntochter abgegeben werden.


 

Harte Patronatserklärungen

Bei harten Patronatserklärungen handelt es sich um eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung.

Dabei verpflichtet sich (in der Regel) die Mutter gegenüber ihrer Tochter (intern) im Konzern oder gegeüber einem Dritten (extern)

die Tochtergesellschaft stets so mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass diese ihre Verbindlichkeiten jederzeit erfüllen kann oder

für die Erfüllung der Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaft einzustehen.

 

Weiche Patronatserklärungen






Bei einer weichen Patronatserklärung gibt es diese rechtsverbindlichen Erklärungen nicht, stattdessen wird meist nur ein bestimmtes Verhalten in Aussicht gestellt.

 

Gründe für Patronatserklärungen

Patronatserklärungen können verschiedene Gründe haben:

  1. Sie können dazu dienen, die Kreditwürdigkeit einer Tochter zu erhöhen.
  2. Sie bieten einem Gläubiger Sicherheit, da dieser bei einer ihm gegenüber abgegebenen Patronatserklärung einen Direktzahlungsanspruch gegen die Mutter bei Insolvenz der Tochter erhält.
  3. Sie besänftigen einen Gläubiger.
  4. Bei einer konzerninternen Patronatserklärung gegenüber der Tochter in Form einer Mittelausstattungsversprechens kann deren Zahlungsunfähigkeit vermieden werden. Voraussetzung ist indes, dass der Anspruch der Tochter werthaltig und durchsetzbar ist und dass die Zahlungspflicht tatsächlich erfüllt wird.

  5. Sie können zwar keine rechnerische Überschuldung beseitigen, aber eine positive Fortbestehensprognose rechtfertigen und insofern einer #Überschuldung entgegenstehen.

Allerdings müsste die Mutter dann auch auf Regressforderungen verzichten oder einen Rangrücktritt erklären.


 

Eine Überschuldungsvermeidung ist aber aller Regel nur bei einer harten Patronatserklärung gerechtfertigt.



Denn: Würde bereits eine weiche Patronatserklärung für eine positive Fortführungsprognose sprechen, hätte die Mutter es in der Hand, die Insolvenz zulasten aller Gläubiger hinauszuzögern. Ggf. würden weitere Verbindlichkeiten begründet, ohne dass die Mutter haftend hierfür einsteht.

Rechtsanwält Marcus Reif, Rechtsanwältin Dr. Tracy Schüler - Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht
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Marcus Reif