Unternehmensnachfolge via Familienstiftung (oder gar Familiengenossenschaft?)
Anwalt Gesellschaftsrecht, Anwalt Steuerrecht - Unternehmensnachfolge
Die Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensnachfolge muss sorgfältig durchdacht werden.
Am naheliegendsten ist für die meisten, eine Anteilsübertragung auf einen Abkömmling im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Doch was ist,
- wenn mehrere Nachfolger vorhanden, diese aber noch nicht bereit und in der Lage sind, die operative Geschäftsführung zu übernehmen,
- gleichwohl aber „abgesichert“ werden sollen?
Vorteile der Familienstiftung
Nicht zu Unrecht diskutiert wird da die Familienstiftung
Bei ihr steht die Förderung der Familie des Stifters im Vordergrund, indem ihr ermöglicht wird,
das Stiftungsvermögen zu nutzen und die Stiftungserträge an sich zu ziehen.
W️elche weiteren Vorteile gibt es?
Daneben wird aber auch der dauerhafte Erhalt des Stiftungsvermögens gewährleistet.
Bei einer Familiengesellschaft wäre das nur bedingt möglich, z.B. weil eine Kündigung nicht ewig ausgeschlossen werden kann (wobei sich dies nach dem MoPeG ändern wird, wonach eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen werden kann.
Insofern kann auch eine Familienstiftung als Holding errichtet werden.
Das Stiftungsvermögen kann so generationsübergreifend zusammengehalten werden:
Eine Unternehmensgruppe wird dabei zumeist einer Kapitalgesellschaft als Zwischenholding unterstellt bzw. werden mit dieser Gewinnabführungsverträge geschlossen.
Die Familienstiftung wiederum ist dann alleinige Gesellschafterin der Zwischenholding.
Da die Stiftungsorgane dem Stifterwillen unterworfen sind und es an ihr keine Anteilseigner gibt,
besteht auch grundsätzlich keine Gefahr einer feindlichen Übernahme.
Darüber hinaus besteht für die Stiftung
keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses. Ein Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse ist daher für Außenstehende grundsätzlich nicht möglich.
Fernerhin kann mit einer Familienstiftung als Holding
eine Flucht aus der Mitbestimmung gelingen, da die Mitarbeiter der verschiedenen Untergesellschaften der Stiftung nicht über § 5 MitbestG zugerechnet werden.
Alternative zur Familienstiftung: Familiengenossenschaft?
Zunehmend diskutiert wird daneben auch die Gründung einer Familiengenossenschaft.
Diese ist jedoch aus mehreren Gründen problembehaftet.
Zum einen muss diese einen zulässigen Förderzweck haben.
Es reicht insofern nicht aus, wenn diese nur auf die Renditenerzielung ausgelegt ist.
Zum anderen ergeben sich bisher ungelöste Probleme bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung der Genossenschaftsanteile bei einer Übertragung.
Unternehmensnachfolge durch Unternehmensverkauf, Anteilsübertragung u.Ä.
Die Unternehmensnachfolge kann im Übrigen auch durch Anteilsverkauf an Dritte geschehen. Soll die Nachfolge familienintern stattfinden, wird zumeist eine Schenkung vorliegen.
Neben einem Unternehmensverkauf kommen selbstverständlich auch Umwandlungsmaßnahmen in Betracht, mittels derer das Unternehmen übergeht.
Wichtig ist immer, das Steuerrecht genau im Blick zu behalten.
Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Unternehmensnachfolge suchen, finden Sie hier detaillierte Informationen.
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