2. Finanzielle Gründe für eine Unternehmensnachfolge
Es können aber auch betriebswirtschaftliche oder finanzielle Ziele eine Rolle spielen. Werden - insbesondere im Bereich des produzierenden Gewerbes - durch Behörden Betriebsstilllegungen angedroht und Auflagen abgefordert, die erhebliche Investitionen erfordern, kann der Verkauf des Unternehmens einen Ausweg bieten, um so doch noch eine Betriebsfortführung sicherzustellen.
Denn aufgrund des allgemeinbekannten Fachkräftemangels bzw. Mangels an Mitarbeitern in der Wirtschaft kann es durchaus Interessenten geben, die ein bestehendes Unternehmen allein deshalb erwerben wollen, um für ihre eigenen Gesellschaften Arbeitnehmer / Mitarbeiter zu gewinnen. Zugleich kann der potentielle Erwerber sich dafür interessieren, sich das Know-how des bisherigen Unternehmers und/oder die Firma anzueignen. Die Firma kann durchaus einen eigenen Wert haben. Insofern müssen bei der Nachfolgeberatung umwandlungsrechtliche Mechanismen durchdacht werden.
Ein nicht unbeträchtlicher Teil an Start-ups wird bereits mit dem Ziel des späteren Exits gegründet, d.h. einer Nachfolge durch Unternehmensverkauf.
Das Unternehmen soll zunächst aufgebaut und am Markt etabliert, später aber mit erheblichen Gewinnen verkauft werden, die Gründer antizipieren bei der Existenzgründung mithin bereits eine spätere positive Unternehmensbewertung. Es kann mithin durchaus ein Geschäftsmodell sein, Neugründungen vorzunehmen und die so entstandenen neuen Unternehmen in den folgenden Jahren zu veräußern.
Oder es werden bereits in der Anfangsphase Investoren mit hinzugenommen, die zunächst die Finanzierung übernehmen, zu einem späteren Zeitpunkt aber eine Call-Option zu günstigen Bedingungen ziehen können, was ebenfalls zu einer vollständigen Betriebsübernahme / Unternehmensnachfolge führen kann.
Insofern zeigt sich jedoch, dass bei Start-ups eine besondere individuelle Beratung gefragt ist. Bei der Beratung sind zahlreiche Fallgestaltungen des Gesellschaftsrechts, insbesondere der Satzungsgestaltung mit entsprechenden Nachfolgeregelungen zu durchdenken. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater helfen Ihnen als Partner dabei, sei es auf Seite der Investoren, sei es auf Seite der Gründer.
Die Unternehmensnachfolge-Beratung beginnt hier gleichsam bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Insofern müssen in die Satzung etwa Regelungen zum Thema Bewertungsverfahren, zu den Ausscheidens- bzw. Übertragungsmöglichkeiten von Unternehmensbeteiligungen aufgenommen werden, sodass der Weg für die externe Unternehmensnachfolge bereitet ist. Daneben sind immer auch Satzungsregelungen zu empfehlen, die die nachfolgeberechtigten Erben und die Ausübung von Gesellschafterrechten durch Erbengemeinschaften definieren.