Beim Unternehmenskauf ist es sogar die Regel,
dass Signing und Closing auseinanderfallen!
Nicht nur bei der Übertragung von Grundstücken, sondern auch beim Verkauf von Anteilen einer Gesellschaft kann Grunderwerbsteuer (GrESt) anfallen.
Was nur wenige wissen: Wenn die Grunderwerbsteuer kann sogar zweimal anfallen, wenn Sie die nachfolgenden Hinweise unserer Rechtsanwälte und Steuerberater nicht beachten!
Der Doppelanfall wird insbesondere dann relevant, wenn Signing und Closing zeitlich auseinanderfallen.
Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
dass Signing und Closing auseinanderfallen!
Nachdem die Due Diligence sowie die Verhandlungen zum Erwerb der Anteile beim Share Deal abgeschlossen und ein Unternehmenskaufvertrag bzw. Anteilskaufvertrag entworfen wurde, werden die Parteien den Vertrag unterzeichnen. Den Tag der Unterzeichnung nennt man "Signing".
Der Kaufvertrag führt meist noch nicht unmittelbar zum Übergang der Geschäftsanteile/Aktien oder Gesellschaftsanteile, da
der Verkäufer in der Regel erst das "Geld sehen möchte", ehe er seine Beteiligung aus der Hand gibt.
Somit begründet der Abschluss des Kaufvertrags zunächst nur die Verpflichtung, Anteile zu übertragen (Verkäuferseite) bzw. begründet erst den Anspruch auf Übertragung von Anteilen an Gesellschaft (Käuferseite).
Gehört zu dem Vermögen der Gesellschaft, an welcher Anteile erworben werden, ein im Inland belegenes Grundstück , kann der Vorgang - des Signings - bereits der GrESt unterliegen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Es handelt sich um ein Rechtsgeschäft, welches
Achtung! In der letzten Fallgestaltung werden auch Konstellationen erfasst, bei denen die Anteile in der Hand eines herrschenden und abhängigen Unternehmens oder Personen zusammen die Grenze erreichen.
den Tag, an dem der Kaufvertrag vollzogen wird, also die verkauften Anteile tatsächlich übertragen werden.
Das ist in der Regel der Fall, weil die Kaufpreiszahlung erst später erfolgt und erst an die Zahlung des Kaufpreises der tatsächliche Anteilsübergang geknüpft wird.
Wird eines dieser Rechtsgeschäfte (Verpflichtungsgeschäfte) zu einem späteren Zeitpunkt durch die Übertragung der Anteile erfüllt, löst dies einen Gesellschafterwechsel aus, welcher ebenfalls der GrESt unterliegt.
Um eine doppelte Erfassung bei der GrESt zu vermeiden, regelt § 1 Abs. 3 GrESt-Gesetz, dass der Gesellschafterwechsel der Anteilsvereinigung/-übertragung vorgeht – also nur dieser steuerlich erfasst wird –, wenn der Abschluss des Rechtsgeschäfts (Verpflichtungsgeschäft) und die Übertragung der Anteile an der Gesellschaft (Erfüllungsgeschäft) zusammenfallen.
Problematisch ist aber, wenn das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft (Signing und Closing) zeitlich auseinanderfallen.
Seit dem JStG 2022 gibt es die Möglichkeit, auf Antrag die für die Anteilsübertragung-/vereinigung festgesetzte GrESt aufzuheben oder zu ändern, sodass nur die GrESt festgesetzt wird, die für den Gesellschafterwechsel entstanden ist.
Voraussetzung für die Aufhebung oder Änderung der doppelt festgesetzten GrESt ist
Rechtzeitig ist die Anzeige nur, wenn
sie dem beurkundenden Notar binnen zwei Wochen nach Beurkundung und
durch die Beteiligten binnen zwei Wochen nach Kenntnis des anzeigepflichtigen Vorgangs der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle angezeigt wird.
Erfolgen die Anzeigen nicht rechtzeitig und vollständig (auch hierin liegen weitere Tücken) kann sowohl für das Signing als auch das Closing GrESt festgesetzt werden.
Da die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises bzw. des Bedarfswerts beträgt, sollte diese Steuerbelastung nicht übersehen werden.
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater sind absolute Experten bei M&A-Deals. Wir helfen Ihnen bei der steueroptimalen Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags und haben insbesondere die Problematik der doppelten Grunderwerbsteuer im Blick.
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