b) Die Due Diligence läuft ebenfalls grundsätzlich wie bei normalen M&A-Deals ab. Sie wird in der Regel durch externe Berater durchgeführt.
Der Schwerpunkt der Prüfung liegt aus der Sicht unserer Anwälte und Steuerberater aber auf einer stand-alone Betrachtung. Gemeint ist, dass das Target grundsätzlich nicht in ein fortdauernd betriebenes eigenes Unternehmen inkorporiert werden soll, sondern die Transaktion auf einen Exit angelegt ist. Ziel ist es, eine Wertsteigerung des Unternehmens herbeizuführen, um es mit hoher Rendite verkaufen zu können.
Mit anderen Worten: Die Integrierbarkeit des Targets in das eigene Unternehmen ist nachrangig.
Die Due Diligence muss zudem nicht selten den Vorgaben von Fremdkapitalgebern entsprechen, die einen Teil der Finanzierung des Deals übernehmen.
Da, wie erwähnt, im Zusammenhang mit Private Equity Transaktionen auch Managementbeteiligungsprogramme abgeschlossen und umgesetzt werden sollen, muss die Due Diligence auch die entsprechenden Parameter miteinbeziehen.
Besonders ist auch, dass nicht nur umfangreiche rechtliche Prüfungen anzustellen sind, sondern auch betriebswirtschaftliche Modellrechnungen angestellt werden, um die vorausgesetzte Internal Rate of Return zu erhalten.
Diese Prüfung dirigiert dann auch die Kaufpreisfindung. Das Kaufpreiskonzept basiert in der Regel entweder auf dem Locked Box Prinzip oder auf dem Mechanismus des Closing Accounting (Stichtagsabschluss).
Ausgangspunkt ist in beiden Fällen aber der Enterprise Value des Targets, welcher auf Basis des nachhaltig erzielbaren EBITDAs basiert.
Der EBITDA wird sodann mit einem Multiplikator für vergleichbare Unternehmen der gleichen Branche berechnet. Der Enterprise Value wird meist in der Phase der Due Diligence festgelegt.
Sodann wird geprüft, wie vom errechneten Enterprise Value zum Equity Value gelangt werden kann, also dem eigentlichen Kaufpreis. Insofern sind bestimmte Abzugsposten festzulegen (wie zum Beispiel bestehende Fremdfinanzierungen, die noch abgelöst werden müssen).