Warum CORTA
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Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Logo CORTA

Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

Hofübergabe und Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe

 

Anwalt Gesellschaftsrecht, Steuerrecht

 

Die Übertragung landwirtschaftlicher Betrieb auf die nächste Generation (familieninterne Nachfolge) oder auf außenstehende Dritte (familienextern) ist mit besonderen Herausforderungen verbunden.

 

Unsere Kanzlei vereint nicht nur die notwendige gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Expertise zur Umsetzung einer Hofübergabe; vielmehr haben wir auch die entsprechende praktische Erfahrung, betreuen unsere Anwälte doch seit vielen Jahren Landwirte und landwirtschaftliche Gesellschaften.

 

Bei landwirtschaftlichen Betrieben geht es nicht nur darum, dass diese über landwirtschaftliche Nutzflächen bzw. Grundeigentum verfügen, was vor allem steuerlich relevant ist.

Aktualisiert am

Sondern es geht auch darum, dass die Tücken der Tierzucht, Tierhaltung und Anbauwirtschaft eine Bewertung unternehmerischer Risiken erschweren. Hinzukommt das „Stadtwärts“-Streben der eigenen Nachkommen oder von Mitarbeitern.

 

Bei der Bearbeitung landwirtschaftlicher Mandate muss man als Anwalt auch ein Gespür für „die Landwirtschaft und ihre Tücken“ haben.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte betreuen seit vielen, vielen Jahren Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe. Zu unserem Leitungsportfolio gehören Umwandlungen von Genossenschaften, gesellschaftsrechtliche Beratungen (zumal auch landwirtschaftliche Betriebe in Form einer GmbH und AG geführt werden können) sowie Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung in steuerlichen Fragestellungen.

Wir helfen Ihnen bei der Unternehmensnachfolge.

Auch für viele Investoren, also Dritte, kann der Erwerb eines Landwirtschaftsbetriebs oft hochinteressant sein. 

Gerade im mitteldeutschen Raum verfügen landwirtschaftliche Betriebe oft über große landwirtschaftliche Flächen entweder als Pachtflächen oder als Eigentumsgrundstücke. 

Der Erwerb von Anteilen an diesen Unternehmen ist daher interessant, um diese Flächen zu erwerben.

Dementsprechend kommt es hier häufig zu einem "normalen" Unternehmenskauf durch den Erwerb von Anteilen an dem betreffenden Unternehmen. 

Marcus Reif, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Experte für Unternehmensverträge (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
Wer bei einer Hofübergabe nur kleinere Bauernhöfe assoziiert, wird schnell überrascht sein.

Höfe sind heutzutage nur noch in wenigen Fällen klein und beschaulich. Gerade in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben landwirtschaftliche Betriebe eine Größe und Wirtschaftskraft erreicht, die KMUs ähneln. Im mitteldeutschen Raum befinden sich – nach der Umwandlung zahlreicher LPGs – noch große, zusammenhängende landwirtschaftliche Nutzflächen.

 

Das macht auch für Investoren einen Erwerb von oder eine Beteiligung an landwirtschaftlichen Unternehmen besonders attraktiv.

"Hofübergabevertrag"

Gemäß § 17 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 S. 1 HöfeO ist der Hofübergabevertrag die Übergabe des Hofes an den Hoferben im Wege der vorweggenommenen Hoferbfolge. Die Höfeordnung gilt aber grundsätzlich nicht in den neuen Bundesländern. Der Begriff "Hofübergabevertrag" sollte insofern nicht zu eng verstanden werden. Gemeint ist damit hier ein Vertrag, der die Übergabe des Betriebs regelt.

Phasen der Hofübergabe

 

Wir zeigen Ihnen, welche Phasen bei der Hofübergabe zu beachten sind und wie diese rechtlich umgesetzt werden können.

 

Die Einzelheiten unterscheiden sich danach, ob eine Übergabe an Familienangehörige oder sogar Mitarbeiter des eigenen Betriebs in Betracht kommt. Wenn nein, gibt es also keinen familieninternen Nachfolger, bleibt der Unternehmensverkauf an Dritte (außerfamiliäre Hofübergabe).

1. Startschussphase

 

Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs muss sich zunächst einmal dafür entscheiden, die Hofübergabe anzugehen. Dabei hat er sich auch zu fragen, ob er nur auf Abkömmlinge übertragen möchte oder auch ein Verkauf an einen Außenstehenden in Betracht kommt.

2. Inventarisierungsphase

 

Der Inhaber muss ferner wissen, welche Vermögensgegenstände (Assets) zu einem Betrieb gehören.

In welchem Alter befinden sich die landwirtschaftlichen Maschinen?

Welche Ländereien befinden sich entweder in seinem Eigentum oder sind angepachtet?

Welche langfristigen Verträge bestehen?

Gab es in den letzten Jahren schon einmal Schenkungen an Angehörige? Dies ist vor allem für die steuerliche Prüfung relevant.

 

Zu klären ist auch, ob es Prämienansprüche aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gibt. Diese werden insbesondere steuerlich noch zu prüfen sein.

 

Unbedingt zu prüfen ist auch, ob der landwirtschaftliche Betrieb auch an anderen Unternehmen beteiligt ist.

Das Team von CORTA
Wir setzen die Hofübergabe erfolgreich für Sie um.

3. Chancen und Risikoanalyse

Landwirte haben mit den unterschiedlichsten Widrigkeiten zu tun.

 

In der Tierzucht/Tiermast müssen nicht nur tierschutzrechtliche Vorschriften beachtet und die Stallhaltungsanlagen stets überwacht und modernisiert werden, sondern Tierkrankheiten (Schweinepest, Vogelpest, ASP usw.) stellen ein beständiges Risiko dar. Im Falle eines Krankheitsausbruchs ist der gesamte Bestand gefährdet.

 

Entsprechende Versicherungen müssen vorgehalten werden.

 

Die Kosten für Futtermittel können beständig steigen.

 

Ähnliches gilt für Legebetriebe oder Milchproduktionsbetriebe.

Beim landwirtschaftlichen Anbau von Pflanzen (Bodenwirtschaft) ist der wirtschaftliche Erfolg vom unbeeinflussbaren Wetter abhängig. Zu lange Dürreperioden können ebenso wie plötzlicher, anhaltender Starkregen bei ausgetrocknetem Boden (Bodenerosion) zu Ernteausfällen führen. Gefährlich sein können auch Wühlmausplagen nach zu kurzen oder zu milden Wintern.

 

Das Saatgut muss auf Resistenzen vorbereitet sein. Pflanzenkrankheiten sind auch nicht immer beherrschbar.

 

Erntehelfer müssen zur Verfügung stehen.

 

Weiter sind immer strenger werdende Regularien für die Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln zu beachten.

Kurzum, der Landwirt wird seinen Betrieb auch darauf zu untersuchen haben, welchen Risiken dieser ausgesetzt ist.

 

Den ein Erwerber wird – wenn er nicht aus der Familie stammt und die Gegebenheiten kennt – dies ebenfalls bewerten und mit Kaufpreisabschlägen versehen.

 

Hier sollte der Landwirt als Unternehmer auch überlegen, welche Argumente ihm für eine möglichst positive Bewertung seines Unternehmens zur Verfügung stehen.

 

Gibt es zum Beispiel Möglichkeiten zur Ertragssteigerung? Gibt es neue Marktsegmente, die im Geiste des Klimaschutzes stehen und daher neue Märkte erschießen bzw. andere Verbraucher ansprechen können?

 

Kann der Betrieb erweitert werden?

4. Steuerliche und rechtliche Konzeptionierungsphase

 

Der Vorgang der „Übergabe“ muss steuerlich und rechtlich konzeptioniert werden. Unsere Anwälte und Steuerberater begleiten Sie hierbei.

 

Dabei ist die Weichenstellung wichtig, ob die Übergabe auf einen Familienangehörigen oder einen Externen erfolgt.

a. Übergabe an Familienangehörige

 

Bei der familieninternen Hofübergabe muss geklärt werden, welche Familienangehörigen in Betracht kommen. Sollen alle Angehörigen zum Zuge kommen oder nur einige wenige?

 

Die Angehörigen, die den Hof nicht übergeben bekommen, müssen dann ggf. erbrechtlich auf andere Weise bedacht werden oder sollten ggf. eine Ausgleichszahlung erhalten.

 

Der Inhaber/Übergeber wird für sich auch zu klären haben, ob und wie er für das Alter ausgesorgt hat. Verfügt er über keine oder eine nur geringe Altersversorgung.

Dann wäre zu überlegen, ob er sich einen Nießbrauch versprechen lässt, sodass er von seinen Nachkommen weiterhin versorgt wird.

 

Denkbar wäre daneben auch die Einräumung eines Wohnrechts.

 

Denkbar ist auch, dass der Inhaber für eine gewisse Zeit weiter arbeitet. Dann ist zu klären, auf welche Weise dies geschehen soll.

 

Steuerlich wird die optimalste Lösung zu suchen sein. Möglicherweise sind hier Umwandlungsmaßnahmen zu ergreifen.

b. Übergabe an Externe

 

Bei der Übergabe an Externe wird ein Prozedere in Gang gesetzt, wie es für M&A-Transaktionen üblich ist.

 

Der Übergeber sollte sich vor detaillierten Verhandlungen mit einem Dritten zunächst mit seinem Steuerberater und rechtlichen Berater abstimmen, ob und welche Baustellen existieren, die es zu beseitigen gilt.

 

Fener sollte der bisherige Inhaber eine Vorstellung über einen realistischen Kaufpreis (beim Unternehmensverkauf) oder über eine realistische Pacht beim Hofpachtvertrag haben.

 

Letter of Intent

 

In der Folge wird mit dem externen Erwerber meist ein LOI – letter  of intent – abgeschlossen, in dem die Absichten der Parteien und ggf. auch schon Eckpunkte des Deals festgehalten werden.

 

Due Diligence

 

Der Externe wird sodann eine Prüfung des Hofes vornehmen, eine sog. Due Diligence. Das klingt zwar ungewöhnlich, aber eine Hofübergabe an einen Dritten ist letztlich auch ein Unternehmenskauf und von entsprechenden wirtschaftlichen Erwägungen getragen.

 

 

Wiewohl viele Emotionen bei einer Hofübergabe mitschwingen, möglicherweise das Lebenswerk übertragen wird, raten wir unseren Mandanten immer, nicht zu sensibel auf etwaige Fragen und Kritik zu reagieren.

 

Kritische Nachfragen von Seiten des Erwerbers sind ganz normal.

Ziel aus seiner Sicht es ist, wenn er sich für die Übernahme entscheidet, den Kaufpreis zu drücken.

 

Unsere Anwälte, Fachanwälte und Steuerberater begleiten Sie bei den entsprechenden Verhandlungen. Schließen Sie die Verträge keinesfalls ohne rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Beratung ab. Sie verschenken sonst ggf. viel Geld.

Rechtsanwältin Katharina Vogt
Frau Rechtsanwältin Vogt - Ihre Expertin für die steueroptimale Gestaltung

5. Vertragsgestaltungs- und Unterzeichnungsphase

 

In diese Phase werden der „Hofübergabevertrag“ bzw. Unternehmenskaufvertrag erstellt und von den Parteien verabschiedet.

Bei einer Übergabe auf Nachkömmlinge wird insbesondere zu diskutieren sein, ob in den Hofübergabevertrag eine Rückübertragungsklausel aufgenommen werden muss. Zu klären ist, welches Vermögen (landwirtschaftliches und sonstiges Betriebsvermögen) übergehen soll. Wohnt der Inhaber auf dem Hof, wird auch zu überlegen sein, was mit dem Wohnhaus passiert, insbesondere ob Wohnrechte bestellt werden sollen.

Wenn Sie Ihren Hof auf einen Dritten übertragen, werden Sie sehen, dass der Kaufvertrag typischerweise sehr umfangreich ist. Der Dritte kennt den landwirtschaftlichen Betrieb nicht so gut wie Sie, weshalb er versuchen wird, sich einen umfangreichen Garantiekatalog auszubedingen.

 

Unsere Anwälte sind in diesen Dingen sehr erfahren. Wir klären Sie über die rechtlichen Risiken auf und unser Ziel ist es, einen möglichsten optimalen Vertrag für Sie zu verhandeln.

 

Abzuschließen ist unter Umständen auch ein Anstellungsvertrag mit dem bisherigen Inhaber, der den Hof sukzessive auf den Erwerber übergibt, „Insiderwissen“ teilt und einen nahtlosen Übergang gewährleistet.

6. Tatsächliche Übergabe

Bis zur tatsächlichen Hofübergabe wird der Betrieb nicht selten an den Übernehmer im Wege der Betriebsverpachtung überlassen.

 

Hierdurch gelangen die Flächen, Gebäude, das Inventar und Zubehör in die Verfügungsgewalt des Annehmers und ein nahtloser Übergang des Betriebs kann gewährleistet werden.

Steuern beim Unternehmensverkauf / Hofverkauf

 

Steuerliche Fragestellungen dürfen nie außer Acht gelassen werden. Unsere Kanzlei vereint das notwendige gesellschaftsrechtliche und steuerliche Know-how.

 

Beim Unternehmenskauf sind die Parteien natürlich darauf bedacht, Steuern zu sparen bzw. das höchstmögliche Abschreibungsvolumen zu generieren.

 

Diese Ziele lassen sich meist auf Erwerber- und Veräußererseite meist nicht gleichmäßig umsetzen.

 

Wird der landwirtschaftliche Betrieb in Form einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) geführt, steht für den Veräußerer oft eine Veräußerung im Wege des Beteiligungsverkaufs an (Share Deal), um eine steuerlich günstige Gestaltung zu erreichen.

Zumindest in Teilbereichen kann die Veräußerung so steuerfrei gestaltet werden.

 

Der Erwerber wird hingegen versuchen wollen, .einzelne Vermögenswerte (Asset Deal) zu erwerben, um eine Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Anschaffungskosten zu ermöglichen.

 

Zuweilen kann es aber auch wirtschaftlich und steuerlich günstig sein, im Rahmen der Transaktion Umwandlungsmaßnahmen zu ergreifen, d.h. Teilbetriebe auszugliedern.

 

Sie haben Fragen zur Hofübergabe? Sie wollen den Generationenwechsel angehen und die Unternehmensnachfolge umsetzen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie.