Warum CORTA
WarumLogo CORTA

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Logo CORTA

Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

Die Besteuerung der Genossenschaft

Die Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft. Sie stellt eine privatrechtliche Kooperationsform dar, deren Besonderheit darin besteht, dass Mitglieder sowohl Eigentümer, Leistungspartner als auch Entscheidungsträger in Personalunion sind. Ziel bzw. Zweck der Genossenschaft ist es, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern.

Aktualisiert am

Warum sollte ich eine Genossenschaft gründen wollen?

Es gibt mit der GmbH und der KG doch schon alles was ich brauche - oder etwa nicht?

Die Genossenschaftsform hat einige Unterschiede zu den üblichen Gesellschaftsformen.

So benötigt man zur Gründung einer Genossenschaft zunächst mindestens 3 Personen (§ 4 GenG), wobei künftige Bei- und Austritte in die Genossenschaft - anders als bei einer GmbH - nicht der notariellen Beurkundung bedürfen.

Jeder „Genosse“ hat dabei unabhängig von seinem Anteil am Vermögen jeweils eine Stimme, die er bei der Generalversammlung - als oberstes Organ der Genossenschaft - zu den Beschlüssen der Genossenschaft abgeben kann.

Die demokratische Rechtsform lässt somit jedem Mitglied ein Partizipationsrecht zu kommen.

Minderbeteiligungen werden also gerade nicht irrelevant.

 

Die Genossen sind für die Existenz und den Erhalt der Genossenschaft verantwortlich, so werden sämtliche Organe (Vorstand, Generalversammlung, ggfs. Aufsichtsrat) grundsätzlich ausschließlich durch diese besetzt (Mitgliederorientierung).

Zentraler Unterschied ist zudem, dass bei der Genossenschaft die Mitglieder = Kunden sind.

Sprich, alles, was die Genossenschaft unternimmt, kommt den Genossen zu Gute.

Wie beispielsweise bei einer Wohnungsbaugenossenschaft bezahlbarer Wohnraum den jeweiligen Genossen/Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

Damit einher geht, dass Bedingung für den Nutzenvorteil immer die Mitgliedschaft ist.

Die Genossenschaft ist von der Mitgliederzahl nicht beschränkt, es können aber Beitrittsbeschränkungen in der Satzung getroffen werden.

Paul Messing
Paul Messing, Diplom-Finanzwirt: Ihre Experte für steuerliche Gestaltungen

Was ist die Genossenschaft handels- und gesellschaftsrechtlich?

 

Sie ist Formkaufmann i.S.d. § 6 HGB i.V.m. § 17 GenG und unterliegt demnach den Vorschriften für Handelsgesellschaften.

Die eG ist als juristische Person Trägerin von Rechten und Pflichten, muss in das Genossenschaftsregister eingetragen werden und unterliegt zuvor einer Prüfung durch einen Genossenschaftsverband.

Genossenschaften werden mindestens alle 2 Jahre durch den Genossenschaftsverband geprüft, der Umfang der Prüfung beschränkt sich bei kleinen Genossenschaften (bis 1,5 Mio. EUR Bilanzsumme und 3 Mio. EUR Umsatzerlöse) auf den Jahresabschluss und den Lagebericht.

Genießen wirtschaftliche Genossenschaften steuerliche Gunst?

Genossenschaften unterliegen ertragsteuerlich der

  • Körperschaft- und
  • Gewerbesteuer.

Der Gewinn wird demnach mit 15% besteuert zzgl. der von den Kommunen erhobenen Gewerbesteuer.

Überschüsse werden auf die Mitglieder verteilt und führen bei Ausschüttung zu Einkünften aus Kapitalvermögen.

Umsatzsteuerlich ist die Genossenschaft Unternehmer i.S.d. § 2 UStG, sprich, sie tritt im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auf, ist grundsätzlich zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet, genießt aber auch den Vorsteuerabzug!

Kein Ziel einer Gewinnmaximierung, aber verdeckte Gewinnausschüttung als Gefahr

Genossenschaften werden ausschließlich gegenüber ihren Mitgliedern wirtschaftlich tätig. Ziel der Genossenschaft ist gerade nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Nutzenoptimierung für die Mitglieder.

Demnach ist die steuerliche Belastung im Regelfall unerheblich, da der erzielte Überschuss der Genossenschaft gering ausfällt.

Genaues Augenmerk sollte aber auf die Leistungsbeziehungen zu den Mitgliedern gelegt werden, da die Annahme von verdeckten Gewinnausschüttungen bei Genossenschaften ebenfalls zur Anwendung kommen kann.

Cynthia Häfner
Cynthia Häfner, Rechtsanwältin und Steuerberaterin: Sie hilft Ihnen, wenn Sie oder Ihr Steuerberater nicht weiter wissen!

Wo macht eine Genossenschaft Sinn?

Der Anwendungsbereich für eine Genossenschaft ist groß, bislang aber noch nicht in den Fokus bei Neugründungen getreten. Einzige Bedingung ist, dass durch die Genossenschaft die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb gefördert werden (enge Zweckbindung).

Denkbar ist daher die Gründung einer Genossenschaft durch Mitglieder, die ein privates Interesse verfolgen (Beispiel Wohnen) und dieses gemeinschaftlich, wirtschaftlich als Unternehmer voranbringen wollen.

Bedenken Sie, bereits bestehende Gesellschaftsformen können in eine Genossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral umgewandelt werden.

Nicht jeder Zweck eignet sich, um diesen in Form einer Genossenschaft zu verfolgen. Jede Gesellschaftsform bietet ihre Vor- und Nachteile, welche im Einzelnen auf Sie und Ihre Ideen maßgeschneidert passen muss.

 

Sie haben sich mit der Genossenschaft als Alternative zu den üblichen Gesellschaftsformen bislang noch nicht weiter auseinandergesetzt und möchten mehr erfahren? Kommen Sie auf uns zu und wir erarbeiten zusammen mit Ihnen die bestmögliche Variante aus!