Warum CORTA
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Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Logo CORTA

Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

8 Gründe für einen Formwechsel (Umwandlung)

Ein Formwechsel ist eine Umwandlungsmaßnahme, die einer Gesellschaft die Änderung ihres Rechtskleids ermöglicht.

Aus einer GmbH wird beispielsweise eine KG oder aus einer AG eine GmbH.



Das einmal gewählte Rechtskleid passt bei einigen Unternehmen nämlich nicht auf immer und ewig.

Es kann u.a. folgende „Anlässe“ dafür geben, das bisherige Rechtskleid abzustreifen und sich ein neues anzuziehen.

 

 

Wechsel des anwendbaren Gesellschaftsrechts

Wird das bisher geltende „Gesellschaftsrecht“ als zu starr empfunden, kann ein Formwechsel angezeigt sein, da sich das auf das Unternehmen anwendbare Rechtsregime ebenfalls ändert.

War vorher z.B. noch das unflexible Aktienrecht anzuwenden, gilt nach dem Wechsel in die GmbH & Co. KG das beweglichere HGB.

Wechsel in der Besteuerung

Ein Grund für den Formwechsel von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft oder andersherum ist meist auch das Steuerrecht.
 

Denn die jeweiligen Anteile sind steuerlich jeweils völlig anders zu behandeln ebenso wie die Übertragung von Wirtschaftsgütern.

Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

Der Formwechsel dient nicht selten der Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensnachfolge und zur Vereinfachung der Unternehmensstruktur.

Oft werden in Familien-GmbH & Co. KGs die Komplementär-GmbHs „abgetrennt“ und vom Senior sodann ggf. noch für andere Zwecke weiterverwendet.

 


 

Ausschluss von Gesellschaftern


 

Der Wechsel in die Rechtsform der AG dient nicht selten dem Ausschluss eines lästigen Mitgesellschafters durch einen Squeeze-out.

Achtung: Formwechsel und Squeeze-out dürfen nicht rechtsmissbräuchlich miteinander gekoppelt werden.

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Ihr Team für Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel) - M&A

Flucht aus der Publizität des Handelsregisters

Der Formwechsel aus einer Kapitalgesellschaft heraus dient (auch) der Flucht aus der Publizität des Handelsregisters.

Bei einer Personengesellschaft ist nämlich der Gesellschaftsvertrag nicht öffentlich einsehbar. Auch der Wechsel in eine AG kann angezeigt sein, wenn die Aktionäre nicht jedermann bekannt werden sollen.


 

Flucht aus der Mitbestimmung


 

Mit dem Wechsel (in eine AG und sodann in eine) SE kann eine Flucht aus der Mitbestimmung gelingen.

Das ist dann möglich, wenn das Unternehmen bisher nicht mitbestimmungspflichtig war, die Arbeitnehmerzahl nach dem Wechsel in die SE aber über die kritischen Schwellenwerte hinauswächst.

Börsengang vorbereiten

Der Formwechsel in eine AG oder KGaA ist notwendig, wenn ein Börsengang angestrebt wird.

 

Flucht aus der persönlichen Haftung der Gesellschafter

 

Beim Wechsel in die GmbH, AG oder in die GmbH & Co. KG ist eine Flucht aus der persönlichen Haftung der Gesellschafter auch ein Grund für die Änderung des Rechtskleids.

 

Sie haben Fragen zum Formwechsel? Dann zögern Sie nicht unsere Rechtsanwälte und Steuerberater zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gern weiter. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend, kompetent und ohne auf Augenhöhe, ohne Ihre Zeit zu verplempern.

Aktualisiert am Gesellschaftsrecht Steuerrecht
Dr. Tracy Schüler