b. Klauseln mit Sanktionen bei einem Deadlock - insb. Exit eines Gesellschafters
Daneben sind Klauseln denkbar, die an das dauerhafte Vorliegen von Pattsituationen Sanktionen knüpfen und sogar soweit gehen können, dass sie zwingend zum Ausscheiden eines Gesellschafters führen (Exit-Klausel).
Was meinen unsere Anwälte damit? Gemeint sind vor allem die Shoot-out Klauseln.
Unterscheiden lassen sich dabei die Russian-Roulette-Klausel, die Texas-Shoot-out-Klausel und die Mexican-Shoot-out-Klausel.
Russian-Roulette Klausel
Die Russian-Roulette Klausel ist sehr riskant. Ein Gesellschafter unterbreitet einem Mitgesellschafter ein Angebot, dass dieser Mitgesellschafter die Anteile zu einem bestimmten Preis abkaufen kann. Lehnt der Mitgesellschafter das Angebot ab, muss dieser seinerseits zu den festgelegten Bedingungen seine Anteile veräußern.
Das Ergebnis ist also, dass ein Gesellschafter ausscheidet (in der Regel derjenige, der sich den Abkauf der Anteile des anderen Gesellschafters nicht leisten kann).
Texas-Shoot-out
Bei der Texas-Shoot-out Variante unterbreiteter dere eine Gesellschafter dem anderen Gesellschafter ein Angebot, nachdem dieser andere Gesellschafter die Anteile des einen Gesellschafters abzukaufen hat. Tut er dies nicht, lehnt er also das Abkaufsangebot ab, muss der zunächst anbietende Gesellschafter sodann ein neues Angebot erstellen, welches aber dieses Mal nicht darauf gerichtet ist, dass seine Anteile abgekauft werden, sondern darauf, die Anteile des anderen Gesellschafters zu einem höheren Preis abzukaufen.
Dieses Prozedere könnte auf ewig so weitergeht, in dem jeweils immer höhere Angebote auf den jeweiligen An- bzw. Abkauf unterbreitet werden. Unsere Anwälte raten hier aber, dass das Spielchen nicht auf ewig fortgeführt wird.